05.01.2026 Energie
Überprüfung der Governance-Verordnung zur Energieunion und zum Klimaschutz – Öffentliche EU-Konsultation eingeleitet
Machen Sie mit: Die Europäische Kommission hat am 18. Dezember 2025 eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation und einen Call for Evidence eingeleitet, um die bevorstehende Überarbeitung der Governance-Verordnung mitzugestalten. Diese Verordnung bildet das rechtliche Rückgrat der Energieunion und den strategischen Rahmen für die Verwirklichung der klimapolitischen und energiepolitischen Ziele der EU auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Konsultation endet am 12. März 2026.
Diese Maßnahme knüpft an den Überprüfungsbericht vom letzten Jahr über die Funktionsweise der Verordnung an. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die Verordnung eine wichtige Rolle dabei gespielt hat, die EU auf Kurs zu halten, um ihre Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen. Dies gelang durch eine kohärentere, integrierte und straffere Planung und Berichterstattung. Gleichzeitig wurden jedoch auch mehrere Bereiche für weitere Verbesserungen aufgezeigt.
Mit der Überarbeitung der Governance-Verordnung soll der Rahmen stärker an den strategischen Prioritäten Europas ausgerichtet werden. Dazu gehören Erschwinglichkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Dekarbonisierung, Energiesicherheit und strategische Autonomie. Außerdem sollen die Planungs- und Berichtspflichten weiter gestrafft und der Verwaltungsaufwand verringert werden, gegebenenfalls unterstützt durch eine weitere Digitalisierung. Der Prozess wird darüber hinaus dazu beitragen, die Synergien zwischen Planung, Berichterstattung und Investitionen zu verstärken, die Verwirklichung bestehender Ziele zu unterstützen und die Grundlage für Fortschritte bei der Erreichung der Klima- und Energieziele der EU im Jahrzehnt nach 2030 zu schaffen.
Mit der im Jahr 2018 verabschiedeten Verordnung (EU) 2018/1999 über die Energieunion und Klimaschutzmaßnahmen wurde ein neuer Governance-Mechanismus geschaffen. Dieser soll der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, die Klima- und Energieziele für das Jahr 2030 zu erreichen und die Ziele des Pariser Übereinkommens zu erfüllen. Die Verordnung zielt darauf ab, die strategische Planung durch nationale Energie- und Klimapläne (NECPs) zu erleichtern und zu überwachen. Diese Pläne decken die Bereiche Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energiesicherheit, den Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ab. Außerdem soll sie sicherstellen, dass die EU ihren internationalen Berichtspflichten im Rahmen der UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change) und des Pariser Abkommens nachkommt.
Sie gelangen zur Konsultation auf der Seite: Update of the governance of the Energy Union and climate action
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