Antragsverfahren

Im Folgenden haben wir für Sie zentrale Informationen zur Antragsvorbereitung und Antragstellung in Horizont Europa zusammengefasst. Generell gilt: Sie stellen Ihren Antrag ausschließlich elektronisch über das "Funding & Tenders"-Portal der EU-Kommission. Sobald eine Ausschreibung geöffnet ist, gelangen Sie über die entsprechende Ausschreibungsseite direkt ins Einreichungssystem.

Vier orange zusammengeknüllte Papiere liegen nebeneinander, ein fünftes fliegt als gefalteter Drachen vor blauem Grund nach oben.
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Voraussetzungen für Teilnahme und Förderung

Teilnehmen an Horizont Europa können alle Rechtsträger und internationale Organisationen, unabhängig von ihrem Sitz. Das Arbeitsprogramm kann aber für bestimmte Maßnahmen die Teilnahme auf Rechtsträger mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beschränken.

Bitte beachten Sie:

Teilnahme ist nicht gleichbedeutend mit Förderung. Lesen Sie dazu mehr im nächsten Kurztext "Wer kann gefördert werden?"

Ein Rechtsträger ist nur förderfähig, wenn er seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Assoziierten Staat hat. Einrichtungen aus nicht assoziierten Drittstaaten tragen die Kosten ihrer Teilnahme in der Regel selbst.

Eine Förderung kann für Einrichtungen aus Drittländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und – in Ausnahmefällen – auch für Einrichtungen aus sonstigen (industrialisierten) Drittstaaten möglich sein, wenn:

  • das Land im General Annex (Kapitel B) explizit genannt wird oder
  • die EU-Kommission die Teilnahme für die Projektdurchführung als unbedingt notwendig einstuft.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite "Beteiligungsregeln" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Wichtige Förderinstrumente in Cluster 5 sind die "Research and Innovation Action" (RIA), die "Innovation Action" (IA) und die „Coordination and Support Action" (CSA). Diese Finanzierungsinstrumente stellen teilweise unterschiedliche Mindestanforderungen an die Konsortien, wie im Folgenden erläutert. Weitere Informationen zu den Förderinstrumenten finden Sie auch im nächsten Kurztext "Welche Förderinstrumente gibt es?“

RIA und IA

Die beiden Instrumente RIA und IA adressieren ausschließlich den Bereich Verbundforschung. Hier können Sie sich nur im Konsortium bewerben. Ein Konsortium muss aus mindestens drei unabhängigen Rechtsträgern aus mindestens drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten bestehen und gemeinsam einen Antrag einreichen. Mindestens eine der einreichenden Partnereinrichtungen muss aus einem EU-Mitgliedstaat kommen.

CSA

Dieses Förderinstrument ist eine Ausnahme: Sie kann im Verbund oder als Einzelfördermaßnahme realisiert werden. Hier reicht eine Einrichtung aus einem Mitgliedsland oder Assoziierten Staat. Erfahrungsgemäß werden aber in der Praxis auch hier Anträge von (größeren) Konsortien eingereicht. Für diese gelten ebenfalls die oben genannten Mindestvoraussetzungen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Beteiligungsregeln" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Antragsvorbereitung und -einreichung

Für Projektanträge in Horizont Europa gelten genaue Vorgaben in Bezug auf Inhalt, Form und Antragsverfahren. Diese sollten Sie genau beachten.

In Horizont Europa gibt es verschiedene Förderinstrumente. Die Kommission legt für jede Ausschreibung das Förderinstrument vorab fest. Die wichtigsten Förderinstrumente in Cluster 5 sind:

  • Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Research and Innovation Actions, RIA)

Diese Verbundprojekte sollen neues Wissen generieren oder die Durchführbarkeit von neuen oder verbesserten Technologien, Produkten, Verfahren, Dienstleistungen und Lösungen untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Forschung.

  • Innovationsmaßnahmen (Innovation Actions, IA)

Diese Verbundprojekte sollen konkrete Pläne, Regelungen oder Entwürfe für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Prozesse, Technologien oder Dienstleistungen hervorbringen. Im Vordergrund stehen hier die Entwicklung und Umsetzung.

  • Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA)

CSAs sind forschungsbegleitende Maßnahmen, die sowohl durch Einzelantragsteller als auch im Verbund realisiert werden können.

Bitte beachten Sie:

Die Förderinstrumente haben zum Teil voneinander abweichende Beteiligungsregeln und Förderquoten.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite "Instrumente" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

In Horizont Europa werden das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren am häufigsten genutzt:

  • Einstufiges Antragsverfahren („one stage“)

Ein vollständiger Antrag wird bis zur genannten Einreichungsfrist elektronisch über das "Funding & Tenders"-Portal eingereicht. Alle eingegangenen Vollanträge werden evaluiert.

  • Zweistufiges Verfahren („two stage“)

In der ersten Stufe wird zur genannten Frist ein Kurzantrag über das "Funding & Tenders"-Portal eingereicht. Alle eingegangenen Kurzanträge werden begutachtet. Nur im Falle einer positiven Begutachtung werden die Konsortien eingeladen, einen Vollantrag über das "Funding & Tenders"-Portal einzureichen.

Welches Antragsverfahren angewendet wird, richtet sich nach den Vorgaben im Ausschreibungstext.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite "Antragsverfahren" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Alle Antragsverfahren in Horizont Europa basieren auf einem Antragsformular (Proposal Template), das je nach Förderinstrument und Antragsverfahren unterschiedlich sein kann.

Bitte laden Sie daher die für Sie relevanten und aktuellen Antragsformulare auf dem "Funding & Tenders"-Portal immer unter dem Topic herunter, für das Sie Ihren Antrag einreichen wollen.

Wichtige Querschnittsaspekte sind fest in Horizont Europa verankert und müssen daher bereits bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Dazu gehören:

  • mit Blick auf die EU-Nachhaltigkeitsziele: das „Do no significant harm“-Prinzip und die EU Taxonomy,
  • Chancengleichheit und Gender (ab 2022 muss im Kontext der Beantragung ein Gender Equality Plan erstellt werden),
  • Ethik und Integrität,
  • Social Sciences and Humanities ,
  • Open Science Practices,
  • Dissemination und Exploitation
  • Social Innovation sowie
  • Internationale Zusammenarbeit.

Die Antragstemplates enthalten entsprechende Abfragen bzw. Abschnitte.

Die Abkürzung TRL steht für „technology readiness level” (Technologie-Reifegrad). Hierbei handelt es sich um eine Skala zur Bewertung des Entwicklungsstandes von neuen Technologien auf der Basis einer systematischen Analyse.

Je höher der TRL, desto näher ist die Technik in der Entwicklung fortgeschritten, desto näher rückt die Markteinführung. Beginnend bei der Grundlagenforschung umfassen die TRL eine Skala von 1 bis 9.

In der Regel sollen die Projekte mit Hilfe der Förderung eine höhere TRL-Stufe erreichen. In einzelnen Topic-Beschreibungen – insbesondere bei Innovationsvorhaben – werden häufig spezifische Vorgaben zur TRL-Stufe gemacht, die am Ende eines geförderten Projektes erreicht werden sollen. Wird in der Topic-Beschreibung explizit auf den TRL eingegangen, so müssen Sie in Ihrem Antrag und Projekt auch explizit auf den TRL Bezug nehmen.

Der General Annex, Teil B, enthält die Definition der TRL-Skala. Sie finden die General Annexes zu den Vorhaben in Horizont Europa auf dem "Funding & Tenders"-Portal unter den Reference Documents.

Weitere Aspekte beeinflussen den Erfolg Ihres Antrages. Dazu zählen insbesondere das Projektmanagement, die Verwertungs- und Verbreitungsstrategie und die Kommunikationsstrategie. Auch Fragen von Recht und Finanzen können von großer Bedeutung sein.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Projektmanagement" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Ob Kurz- oder Vollantrag – Ihr Projektantrag kann nur über das Einreichungssystem (Submission System) des "Funding & Tenders"-Portals der EU-Kommission eingereicht werden. Hier können Sie das in Ihrem Antrag adressierte Topic auswählen und direkt ins Einreichungssystem gelangen.

Bitte beachten Sie:

Das gesamte Antragsvergfahren läuft ausschließlich elektronisch.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite "Funding & Tenders Portal" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Finanzen

Eine gute Übersicht über förderfähige und nicht förderfähige Kosten finden Sie auf den Seiten "Förderfähige Kosten" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Nur förderfähige Kosten werden über das Projekt erstattet. Diese werden in direkte und indirekte Kosten unterschieden:

Direkte Kosten
Direkte Kosten können dem Projekt unmittelbar zugeordnet werden. Dazu zählen z. B. Personalkosten und Reisekosten.

Overhead-Pauschale
Indirekte Kosten sind nicht direkt dem einzelnen Projekt zurechenbar, entstehen jedoch im Zusammenhang mit den direkten Kosten. Das gilt z. B. für Miete, Stromkosten und Reinigungsdienste.

Für indirekte Kosten gilt für die genannten Förderinstrumente eine Pauschale in Höhe von 25 Prozent der direkten erstattungsfähigen Kosten des Projekts. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist in diesem Fall nicht notwendig.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite "Indirekte Kosten" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Bei der Förderung in Horizont Europa gilt der Grundsatz der Kofinanzierung. Für direkte Kosten gelten gemäß General Annex (Teil G) die folgenden maximalen Förderquoten:

Förderinstrument

Maximale Förderquote für direkte Projektkosten

Forschungs- und Innovationsvorhaben (RIA)

100%

Innovationsvorhaben (IA)

70%

(Ausnahme: Gemeinnützige Einrichtungen können hier mit bis zu 100 % gefördert werden)

Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA)

100%


Bitte beachten Sie:

Im Ausschreibungstext können abweichende Förderquoten festgelegt sein.

Sie finden die General Annexes zu den Vorhaben in Horizont Europa auf dem "Funding & Tenders"-Portal unter den Reference Documents.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten "Förderquoten" und "Indirekte Kosten" auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.