Sechs unterschiedliche Hände setzen gemeinsam ein Glühbirnen-Puzzle zusammen,  teilweise benutzen sie Hilfsmittel.
©Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Konsortium: Mindestens drei Partner/innen,
oft Einbinden unterschiedlicher Akteure

Im Kontext der Cluster in Horizont Europa geht es grundsätzlich um Verbundforschung, nicht um Einzelanträge. Für die Förderinstrumente „Research and Innovation Action“ (RIA) und „Innovation Action“ (IA) können Sie sich ausschließlich im Konsortium bewerben. Für das Förderinstrument „Coordination and Support Action“ (CSA) sind Einzel- oder Verbundvorhaben möglich.

Zusammensetzung des Konsortiums

Für einen erfolgreichen Projektantrag benötigen Sie ein überzeugendes Konsortium. Ein Konsortium besteht aus einem Koordinator/einer Koordinatorin und mehreren Partner/innen. Wichtige Grundsätze für die Zusammensetzung eines Konsortiums sind folgende:

  • Ein Konsortium muss aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus mindestens drei unter-schiedlichen EU-Mitgliedstaaten (MS) oder Assoziierten Staaten (AS) bestehen und gemeinsam einen Antrag einreichen. Dabei muss mindestens eine der einreichenden Partnereinrichtungen aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen.
  • Jede Partnereinrichtung sollte einen wichtigen Beitrag innerhalb des Projekts übernehmen.
  • Alle für die Erreichung der Projektziele notwendigen Wissens- und Kompetenzbereiche müssen vertreten sein.
  • Die Kompetenzbereiche der Projektpartner/innen sollten sich optimal ergänzen.

Einige Ausschreibungen fordern darüber hinaus einen Multi-Stakeholder-Ansatz:

Unterschiedliche Akteure aus Forschung, Industrie, Politik und Zivilgesellschaft sollen in ein Konsortium eingebunden werden, um die Ziele der Ausschreibung ideal und anwendungsorientiert umsetzen zu können.

Förderfähige Partner/innen und Konsortialvertrag

Förderfähige Partner/innen sind im „General Annex A of the work programme“ aufgeführt. Sie finden die General Annexes zu den Vorhaben in Horizont Europa auf dem "Funding & Tenders"-Portal unter den Reference Documents.

Die Rolle der Partner/innen innerhalb des Konsortiums ist in Artikel 7 der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) beschrieben und ihre Zusammenarbeit wird in der Regel über einen Konsortialvertrag geregelt (Consortium Agreement).  Zwei Mustervorlagen für Konsortialverträge für Horizont-Europa-Projekte wurden von der DESCA Core Group (Development of a Simplified Consortium Agreement Core Group) entwickelt und stehen auf der Website der DESCA-Gruppe zum Download bereit. Mehr Informationen über den Konsortialvertrag finden Sie auf der deutschen Website zu Horizont Europa.

Konsortialpartner/innen finden

  • Fragen Sie im eigenen Netzwerk nach interessierten Partnern (suchen Sie z.B. nach Kontakten aus bereits genehmigten Projekten, besuchten Konferenzen, Messen, europäischen Verbände etc.).
  • Nutzen Sie folgende verfügbare Tools und Datenbanken zur Partnersuche:

 

Darüber hinaus gilt: Viele Veranstaltungen sind oder enthalten gezielt Brokerage Events. Ob vor Ort oder digi-tal, hier können Sie mit potenziellen Partnern persönlich ins Gespräch kommen. Auf dem Laufenden halten Sie dabei die Nationalen Kontaktstellen.

Hier können Sie sich direkt mit Ihrer E-Mail-Adresse für unseren Newsletter registrieren.  

Eine Übersicht zu verschiedenen Optionen der Partnersuche finden Sie auch auf der deutschen Website zu Horizont Europa.