16.10.2026

Expertinnen und Experten zur zweiten Europäischen Klimarisikobewertung gesucht

Die Europäische Umweltagentur ruft zur Interessenbekundung für neue, sogennante Thematic Expert Groups auf, die die zweite Europäische Klimarisikobewertung (EUCRA-2) begleiten. Bewerbungen sind noch bis zum 13. November 2026 möglich.

Die Europäische Umweltagentur (EUA/EEA) sucht Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Praxis und Zivilgesellschaft für die Mitarbeit in Thematic Expert Groups (TEGs). Diese unterstützen die Erstellung der zweiten Europäischen Klimarisikobewertung (EUCRA-2).

EUCRA-2 baut auf der ersten Bewertung von 2024 auf. Sie soll die wichtigsten Klimarisiken für Europa aktualisiert darstellen, Anpassungsoptionen und die politische Handlungsbereitschaft analysieren und Prioritäten für mehr Klimaresilienz in der EU aufzeigen.

Die Mitglieder der TEGs wirken als Wissensproduzentinnen und -produzenten (Knowledge Co-Producers) mit. Sie tragen dazu bei, Fragestellungen, Evidenzbasis, Interpretation der Ergebnisse und Handlungsprioritäten zu gestalten. Die Expertise bezieht sich auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche:

  • Natürliche Ökosysteme und Ökosystemleistungen (terrestrische und Süßwasserökosysteme, marine und küstennahe Ökosysteme)
  • Ernährungssysteme und Bioökonomie
  • Infrastruktur, bebaute Umwelt und damit verbundene Dienstleistungen (Wasser, Energie, Verkehr und Mobilität, Wohnen und bebaute Umwelt)
  • Gesundheit und Wohlbefinden
  • Industrie, Dienstleistungen und Finanzwesen (unter anderem Industrie, Tourismus, Finanz- und Versicherungswirtschaft)

Wer kann sich bewerben?
Willkommen sind unter anderem Forschende, Praktikerinnen und Praktiker, Vertretungen von Behörden und Fachagenturen, Fachleute zu Klimarisiken, Anpassung und Resilienz, potenzielle Risikoeigner (Climate Risk Owners) sowie Politik- und Sektorspezialistinnen und -spezialisten. Bei der Auswahl berücksichtigt die EUA die Relevanz der Expertise und achtet auf ausgewogene und vielfältige Perspektiven in den Gruppen.

Rahmenbedingungen:
Der Zeitaufwand beträgt mindestens 32 Stunden zwischen Dezember 2026 und März 2028. Die Mitarbeit wird nicht vergütet. Für Präsenztreffen werden jedoch Tagegelder und Reisekosten erstattet. Die Beiträge werden im finalen EUCRA-2-Berichtspaket gewürdigt.

Frist: 13. November 2026, 23:59 Uhr (MEZ)

Die Interessenbekundung erfolgt über ein Online-Formular. Den vollständigen Aufruftext mit Details zu Rolle, gesuchten Kompetenzen, Auswahlverfahren und Zeitplan finden Sie auf der Webseite der EUA. Fragen zum Aufruf können Sie an  richten (Betreff: „EUCRA-2 Thematic Expert Groups“).

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