16.06.2021 Horizont Europa

Beteiligung von Einrichtungen aus der Schweiz an Horizont Europa weiterhin möglich

Einrichtungen aus der Schweiz dürfen uneingeschränkt an den Ausschreibungen von Horizont Europa in 2021 teilnehmen. Dabei sollen sich diese weiterhin als Teilnehmende aus einem assoziiertem Drittstaat bewerben.

Laut Übergangsklausel (im Anhang B zum Arbeitsprogramm von Horizont Europa) gelten Einrichtungen aus Staaten, die während Horizont 2020 assoziiert waren, weiterhin automatisch als Teilnehmer aus einem assoziierten Drittstaat. Somit sind Einrichtungen aus der Schweiz während der Antragsphase in 2021 weiterhin förderberechtigt.

Die Finanzierung von Einrichtungen aus der Schweiz, die einen erfolgreichen Antrag stellen bzw. an einen erfolgreichen Antrag beteiligt sind, ist somit sichergestellt. Wenn bis zum Abschluss der Vertragsverhandlungen zwischen der EU-Kommission und den erfolgreichen Antragstellern kein Abkommen mit der Schweiz vereinbart wurde, wird die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Projektkosten der Schweizer Einrichtungen fördern.

Die Entscheidung des Bundesrats, die Gespräche zum institutionellen Abkommen mit der EU abzubrechen, hat keinen Einfluss auf die Beteiligung von Einrichtungen aus der Schweiz am europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.

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