23.03.2026 Energie
Zukünftige Rechtsrahmen für Energieeffizienz sowie Erneuerbare Energien – Öffentliche Konsultationen gestartet
Mit diesen öffentlichen Konsultationen und Beitragseinreichungen haben Sie die Möglichkeit, die zukünftigen rechtlichen EU-Bedingungen in den Bereichen Energieeffizienz sowie Erneuerbare Energien mitzugestalten.
Um die EU-Vorschriften zur Energieeffizienz für das kommende Jahrzehnt mitzugestalten, hat die Europäische Kommission eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation sowie einen vierwöchigen Aufruf zur Einreichung von Beiträgen geöffnet. Der Legislativvorschlag für den Energieeffizienzrahmen für die Zeit nach 2030 soll im letzten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Die Ergebnisse dieser beiden Verfahren werden in die Vorbereitungsarbeiten der Kommission einfließen.
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Außerdem läuft parallel dazu eine vierwöchige Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen sowie eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation, um Rückmeldungen zu sammeln, die zur Gestaltung des EU-Rechtsrahmens für erneuerbare Energien nach 2030 beitragen sollen. Auch soll hier der Gesetzgebungsvorschlag bis Ende des Jahres verabschiedet werden, und die Ergebnisse der Konsultation werden in die Vorbereitungen der Kommission sowie in eine spezielle Folgenabschätzung einfließen.
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