17.10.2022 Horizont Europa
Status UK: Britische Partner richtig im Konsortium einbinden
Das Vereinigte Königreich strebt nach wie vor eine Assoziierung mit Horizont Europa an. Britische Organisationen können zwar als Partner in Projekten mitwirken. Um für die britische Finanzierungsgarantie infrage zu kommen, ist jedoch die richtige Kennzeichnung bei der Antragstellung wichtig.
Dabei müssen britische Organisationen im Horizont Europa-Antrag als „beneficiary“ im Konsortium angegeben werden. UK-Partner, die im Antrag stattdessen als „associated partner“ gelistet werden, können nicht von der Finanzierungsgarantie des Vereinigten Königreichs profitieren, sofern das UK zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weiterhin (noch) nicht assoziiert ist.
Wenn das Vereinigte Königreich die Assoziierung mit dem Horizont-Europa-Programm noch nicht abgeschlossen hat und erfolgreiche Konsortien sich auf die Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung (GAP) zubewegen, sollten britische Organisationen mit ihrem Koordinator vereinbaren, den Status vom „beneficiary“ zum „associated partner“ zu ändern und den Prozess der Beantragung eines Zuschusses über die Horizont-Europa-Garantie einzuleiten.
Weitere verlässliche und aktuelle Informationen zur Integration britischer Partner in Horizont Europa-Projekten finden Sie auf der UKRI-Website.