02.01.2023 Horizont Europa
Horizont Europa: UK verlängert Garantiezusage
Da das Vereinigte Königreich (UK) nach wie vor noch nicht zu Horizont Europa assoziiert ist, hat die Britische Regierung ihre Garantiezusage zur Förderung britischer Einrichtungen im Rahmen eines geförderten EU-Projektes nochmal verlängert. Die Garantiezusage gilt jetzt für alle Auschreibungen in Horizont Europa, deren Einreichungsfrist vor oder am 31. März 2023 endet.
Bislang können britische Einrichtungen keine EU-Förderung erhalten, da die Assoziierung des Vereinigten Königreichs (UK) zu Horizont Europa noch nicht erfolgt ist. Damit britische Einrichtungen sich dennoch an einer Antragstellung bedenkenlos beteiligen können, garantiert die britische Regierung die Förderung der britischen Partner, sollte das Assoziierungsabkommen bis zur Unterzeichnung des Grant Agreements noch nicht abgeschlossen sein. Um die Förderung seitens der britischen Regierung bekommen zu können, ist es wichtig, dass britische Partner bei Antragstellung so behandelt werden, als ob die UK bereits zu Horizont Europa assoziiert wäre.
Erfolgreiche britische Partner, deren Projekte zur Vorbereitung eines Grant Agreements aufgefordert werden ohne, dass die UK assoziiert ist, können die Ersatzförderung in den UK beantragen. Die für die britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten werden dann für die gesamte Dauer des Projektes durch die UK erstattet.
UKRO hat für bereits bewilligte Projekte mit Beteiligung der UK ein nützliches Online-Seminar über den Ablauf der Grant Agreement Preparation zur Verfügung gestellt. Das Online-Seminar erreichen Sie über den Link.
Garantiererklärung der britischen Regierung
UKRO Faktenblatt zur UK-Beteiligung an EU-Programmen