12.07.2021 Energie, Klima

Geänderte Regeln hinsichtlich der Beteiligung des JRC in Horizont Europa Projekten

Die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre - JRC) kann nur noch in bestimmten Fällen als Partner in Verbundprojekten in Horizont Europa eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass eine Beteiligung des JRC im Ausschreibungstext ausdrücklich vorgesehen ist.

Eine wesentliche Änderung gegenüber Horizont 2020 ist in Horizont Europa, dass das JRC nicht mehr in allen Projekten als Partner teilnehmen kann. Die Teilnahme muss vielmehr durch den Passus „The Joint Research Centre (JRC) may participate as member of the consortium selected for funding.” ausdrücklich in den Kriterien für die Zuwendungsfähigkeit am Anfang des Topictextes zugelassen sein. Im Cluster 5 betrifft dies nur 4 der in 2021 ausgeschriebenen Topics (HORIZON-CL5-2021-D1-01-01 und -09; HORIZON-CL5-2021-D3-02-04 und -07).

Wenn die Beteiligung des JRC nicht vorgesehen ist, aber im Aussschreibungstext ein expliziter Bezug zum JRC hergestellt wird, kann an andere Formen der Zusammenarbeit gedacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der NKS JRC.