06.03.2023 Horizont Europa

UK verlängert Garantiezusage für Beteiligte an Horizont Europa-Projekten

Die Regierung des Vereinigten Königreichs (UK) hat heute eine Verlängerung ihrer Unterstützung für Horizont Europa-Antragstellende angekündigt. Die Garantiezusage gilt jetzt für alle Auschreibungen mit einer Einreichungsfrist bis Ende Juni 2023.

Das Vereinigte Königreich (UK) ist weiterhin nicht mit Horizont Europa assoziiert. Daher können britische Einrichtungen derzeit keine EU-Förderung erhalten. Um ihnen dennoch eine Beteiligung an Horizont Europa-Projekten zu ermöglichen, garantiert die britische Regierung erfolgreichen britischen Antragstellenden die Förderung über einen Garantiefonds. Die Voraussetzung dafür ist, dass britische Partnerinnen und Partner bei Antragstellung so behandelt werden, als ob UK bereits mit Horizont Europa assoziiert wäre.

Erfolgreiche britische Partnerinnen und Partner, deren Projekte zur Vorbereitung eines Grant Agreements aufgefordert werden bevor die Assoziierung erfolgt ist, können die Ersatzförderung aus dem Garantiefonds der britischen Regierung beantragen. Die für die britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten werden dann für die gesamte Dauer des Projektes erstattet.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 06. März 2023, auf der UKRO-Webseite und im UKRO Faktenblatt zur UK-Beteiligung an EU-Programmen.