28.10.2026 Horizont Europa
Förderfähigkeit für ungarische Einrichtungen in Horizont Europa wiederhergestellt
Ungarische Einrichtungen haben ab sofort wieder uneingeschränkten Zugang zu Horizont Europa. Am 13. Oktober 2026 beschloss der Rat der Europäischen Union, die seit Dezember 2022 geltenden Ausschluss‑Maßnahmen für ungarische Einrichtungen im Programm Horizont Europa aufzuheben. Betroffene Stiftungen und von ihnen unterhaltene Einrichtungen können ab sofort wieder neue vertragliche Verpflichtungen eingehen und EU‑Fördermittel erhalten.
Seit dem 16. Dezember 2022 waren ausgewählte ungarische Stiftungen und ihre Tochter‑Einrichtungen von Fördermitteln im Rahmen von Horizont Europa ausgeschlossen. Der Rat der EU hat diese Beschränkung nun aufgehoben. Der Beschluss trat am 14. Oktober 2026 in Kraft und ab diesem Datum können die entsprechenden ungarischen Einrichtungen wieder als Begünstigte (Benefieciary) eingebunden werden.
Was ist nun zu tun?
- Konsortien in der Antragsvorbereitung können ihre ungarischen Partner ab sofort als Begünstigte einplanen und Fördermittel beantragen.
- Projekte, die sich aktuell in der Grant Agreement Preparation-Phase befinden können den Status ihrer ungarischen Partner ändern lassen. Statt als assoziierte Partner ohne eigene Finanzierung können diese nun als Begünstigte auftreten und Fördermittel beantragen. Als koordinierende Einrichtung sollten Sie sich dazu an ihren Project Officer wenden.
- Projekte mit bereits unterschriebenen Grant Agreements können die betreffenden Einrichtungen nun in jeder förderfähigen Rolle einbinden. Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, können Änderungen der Verträge von den Konsortien beantragt werden. Die Änderungen gelten allerdings nur ab dem Datum des Inkrafttretens. Mit der Änderung ist KEINE nachträgliche Erhöhung des maximalen EU‑Beitrags möglich. Stattdessen muss eine interne Umverteilung der bestehenden Fördermittel erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die aktuelle Fassung der General Annexes zum Arbeitsprogramm 2026/2027 wurde noch nicht angepasst. Dort wird noch auf den Ausschluss verwiesen.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite des EU-Büros und in dieser News auf dem Funding & Tenders-Portal der EU-Kommission.