09.01.2026 Horizont Europa

Hinweis: Seitenbegrenzung für CSA-Projektanträge im Bereich der Arbeitsprogramme 2025 und 2026-27

Aufgrund zahlreicher Fragen zur Seitenbegrenzung für CSA-Anträge hat die Europäische Kommission eine Klarstellung zur Seitenbegrenzung für verschiedene Maßnahmen in den Arbeitsprogrammen 2025 und 2026-27 herausgegeben.

Die Seitenbegrenzung für Ausschreibungen im Rahmen des HE-Arbeitsprogramms 2025 ist wie folgt:

Sofern in den spezifischen Ausschreibungs-/Topics-Bedingungen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Begrenzung für einen vollständigen Antrag 45 Seiten (außer für „Koordinierung und Unterstützung Maßnahmen“ (Coordination and Support Actions, CSAs), bei denen die Begrenzung 30 Seiten beträgt, und für Maßnahmen zur „Programmkofinanzierung (“Programme co-fund), bei denen die Begrenzung 70 Seiten beträgt).

Für Themen, die pauschale Finanzierungen (lump sum) nutzen, gilt für Research and Innovation Actions (RIAs) und  Innovation Actions (IAs) eine Begrenzung auf 50 Seiten und für Coordination and Support Actions (CSAs)“ eine Begrenzung auf 33 Seiten.

 

Im HE-Arbeitsprogramm 2026-2027 gilt folgende Seitenbegrenzung:

Sofern in den spezifischen Ausschreibungs-/Topics-Bedingungen nichts anderes angegeben ist, beträgt die maximale Seitenzahl für einen vollständigen Antrag 40 Seiten (mit Ausnahme von „Koordinierung und Unterstützung Maßnahmen“ (Coordination and Support Actions, CSAs), für die die maximale Seitenzahl 25 beträgt, und Maßnahmen zur „Programmkofinanzierung“ (Programme co-fund), für die die maximale Seitenzahl 65 beträgt).

Für Themen, die pauschale Finanzierungen (lump sum) nutzen, liegt die Obergrenze für Research and Innovation Actions (RIAs) und Innovation  Actions (IAs) bei 45 Seiten und die Obergrenze für Coordination and Support Actions (CSAs) bei 28 Seiten.

 

Leider gibt es auf dem Portal keine klare Unterscheidung zwischen den Topics der Arbeitsprogramme 2025 (welches die Ausschreibungen CL5-2026-01 und CL5-2026-02 umfasst) und 2026–2027 (das die Ausschreibung CL5-2026-03 und weitere umfasst).

Antragstellende müssen daher entweder die Seitenzahl im Einreichungssystem überprüfen oder die Arbeitsprogramme im PDF-Format konsultieren, um festzustellen, zu welchem Arbeitsprogramm eine Aufforderung gehört. 

Die Arbeitsprogramme im PDF-Format und alle anderen wichtigen Unterlagen für die Antragstellung können im Bereich Reference Documents auf dem EU Funding & Tenders Portal heruntergeladen werden. 

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