31.07.2026 Horizont Europa
EU-Konsultation zu den künftigen Leitlinien zum „Do No Significant Harm“-Prinzip gestartet
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum geplanten Ansatz für die Anwendung des „Do no significant harm“-Prinzips (DNSH) im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028–2034 in der EU eingeleitet.
Das DNSH-Prinzip legt die Umwelt- und Klimabedingungen fest, die bei der Nutzung von EU-Mitteln gelten sollen. Das bedeutet, dass von der EU finanzierte Projekte (einschließlich im Rahmen von Horizont Europa) keinen erheblichen Schaden für die Umwelt und das Klima verursachen dürfen.
Diese Konsultation wird der Kommission dabei helfen, bis zum 1. Januar 2027 einheitliche und einfache Leitlinien zur Anwendung des DNSH-Prinzip zu erarbeiten.
Die DNSH-Leitlinien zielen darauf ab, einen klareren, berechenbaren und besser durchsetzbaren Rahmen für die einheitlichere Anwendung dieses Prinzip im gesamten nächsten MFR zu schaffen. Damit soll der fragmentierte Ansatz des aktuellen Haushalts ersetzt werden, der allzu oft zu Verwaltungsaufwand, Komplexität und Rechtsunsicherheit geführt hat.
Die Konsultation basiert auf einem Konzeptpapier, das den geplanten Ansatz für die kommenden DNSH-Leitlinien in der EU skizziert, und läuft über einen Zeitraum von 9 Wochen bis zum 16. September, um Rückmeldungen aller Interessengruppen einzuholen und sicherzustellen, dass der Ansatz klar, ausgewogen und umsetzbar ist.