30.06.2026 Horizont Europa

Rat der EU erreicht partielle allgemeine Ausrichtung zum künftigen Rahmenprogramm Horizon Europe

Der Rat der Europäischen Union hat seine Verhandlungsposition zum künftigen Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe (2028–2034) beschlossen. Kollaborative Forschungs- und Innovationsprojekte bleiben ein zentrales Förderinstrument und sollen auch künftig zur Bewältigung gesellschaftlicher und technologischer Herausforderungen sowie zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Mit der am 26. Juni 2026 verabschiedeten partiellen allgemeinen Ausrichtung (Partial General Approach) hat der Rat der Europäischen Union seine Position zu den Rechtsgrundlagen des künftigen Rahmenprogramms Horizon Europe für den Zeitraum 2028–2034 festgelegt. Die finanzielle Ausstattung des Programms wird erst im Rahmen der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) entschieden. Dennoch gibt die Einigung bereits wichtige Hinweise auf die künftige Ausgestaltung des Programms.

Kollaborative Forschungs- und Innovationsprojekte sollen weiterhin eine tragende Rolle im neuen Rahmenprogramm einnehmen. Der Rat unterstreicht den Mehrwert grenzüberschreitender Zusammenarbeit, um wissenschaftliche Exzellenz mit konkreten Beiträgen zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit, technologischen Souveränität und gesellschaftlichen Resilienz zu verbinden. Damit bleibt die internationale Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen und weiteren Akteuren ein wesentliches Element von Horizon Europe.

Darüber hinaus sieht die Position vor, die Zusammenarbeit zwischen Horizon Europe und weiteren europäischen Förderinstrumenten weiter zu stärken. Insbesondere sollen Synergien mit dem geplanten Europäischen Wettbewerbsfonds (European Competitiveness Fund) geschaffen werden. Für Verbundprojekte eröffnet dies die Perspektive, Forschungs- und Innovationsaktivitäten künftig noch enger mit Maßnahmen zur Markteinführung, Skalierung und industriellen Umsetzung zu verzahnen. Gleichzeitig betont der Rat, dass Horizon Europe seine eigenständige Rolle als exzellenzorientiertes Forschungs- und Innovationsprogramm behalten soll.

Die nun verabschiedete Ratsposition bildet die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Bis zur endgültigen Einigung können sich einzelne Inhalte noch ändern. Für potenzielle Antragstellende zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die europäische Verbundforschung auch im kommenden Rahmenprogramm ein zentrales Instrument zur Bearbeitung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsherausforderungen bleiben wird.

Mehr Informationen finden Sie auf der Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union.

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