09.05.2022 Horizont Europa

Europäische Kommission: Leitfaden zum Co-funding für Drittstaaten in Horizont Europa veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, der über die Co-funding-Mechanismen informiert, die unter Horizont Europa nicht förderfähige Drittstaaten betreffen.

An Horizont Europa können zwar Einrichtungen aus fast allen Ländern weltweit teilhaben, Einrichtungen aus industrialisierten Drittstaaten erhalten im Regelfall jedoch keine EU-Förderung und müssen ihre Projektbeteiligung anderweitig finanzieren. Einige Drittstaaten stellen eigene Forschungs- und Innovationsmittel für die Beteiligung ihrer Forschungseinrichtungen und Firmen an Horizont Europa bereit. Dies wird als "Co-funding" bezeichnet.

Der Bereitstellung eines Co-funding in Horizont Europa haben bislang Australien, Japan, Mexiko, Neuseeland, China, die Schweiz und Südkorea zugesagt.

Die Co-funding-Mechanismen beziehen sich auf jeweils unterschiedliche Wissenschaftsbereiche, die die Staaten jeweils priorisieren. Antragstellende aus den Drittstaaten müssen die nationalen Fördermittel für Horizont Europa gesondert beantragen. Sie werden zudem gebeten, mit den betreffenden Förderorganisationen ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen: Leitfaden zum Co-Funding von Drittstaaten in Horizont Europa

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